AUTOFAHRER-FACHMARKT AUBECK
 AUTOZUBEHÖR  ERSATZTEILE  HYDRAULIK


AGB & Widerruf

  1. PREISE
    Unsere Preise sind freibleibend. Zur Berechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise, zuzüglich Mehrwertsteuer. Sie gelten ab Lager bzw. ab Werk, ausschließlich Verpackung. Alle von uns angegebenen oder von Ihnen vorgeschriebenen Preise sind daher unverbindlich. Einkaufsbedingungen der Besteller werden von uns nicht anerkannt. Mündliche Nebenabreden oder nachträgliche Abänderungen haben nur Gültigkeit; wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.
  2. ZAHLUNGEN
    Alle Zahlungen sind innerhalb 30 Tagen netto nach Rechnungsdatum fällig. Bei Zielüberschreitungen werden bankübliche Verzugszinsen in Anrechnung gebracht.
  3. LIEFERFRISTEN
    Lieferung gilt mit Übergabe an Bahn, Spediteur oder Post als erfolgt. Teilsendungen sind uns nach eigenen Ermessen erlaubt. Voraussetzung für die Einhaltung von Fristen und Terminen ist die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung, sowie die Beibringung etwa erforderlicher in- und ausländischer behördlicher Bescheinigungen. Alle von uns genannten Fristen und Termine sind daher unverbindlich.

    Ereignisse höherer Gewalt, wie Streik, Aussperrung und sonstige Umstände, berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
  4. EIGENTUMSVORBEHALT
    Unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt; das Eigentum geht auf den Käufer erst über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus seiner Geschäftsverbindung auch soweit die Lieferungen durch unsere Filialen erfolgt sind, getilgt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Käufer bezeichnete Warenlieferungen bezahlt worden ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum gegebenenfalls als Sicherung für die Saldo-Forderung. Falls Wechsel oder Schecks in Zahlung gegeben worden sind, gilt erst die Einlosung als Tilgung. Be- und Verarbeitung erfolgten für uns unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB, ohne dass dadurch für uns eine Verpflichtung entsteht. Die verarbeitete Ware dient zur Sicherung in Höhe des Rechnungswertes der verarbeiteten Vorbehaltsware.

    Bei Verarbeitung mit anderen, nicht uns gehörenden Waren durch den Käufer steht uns das Eigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der vereinbarten Vorbehaltsware zum Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten Ware. Für die neue Sache gilt sonst das gleiche wie bei der Vorbehaltsware. Im Fall der Weiterveräußerung – oder Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt die daraus dem Käufer entstehenden Forderungen bis zu Höhe des Warenwertes an uns abgetreten. Diese Abtretung soll auch dann gelten, wenn die Vorbehaltsware vorher durch den Käufer be- oder verarbeitet worden ist oder wenn sie an mehrere Abnehmer weiterveräußert wird. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherung in Höhe des Fakturenwertes der jeweils veräußerten Ware.

    Falls die Ware vom Käufer zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren, sei es ohne, sei es nach Be- oder Verarbeitung weiter veräußert wird, gilt die Abtretung nur in Höhe des beteiligten Warenwertes nach unserer Rechnung.
  5. HAFTUNG FÜR MÄNGEL AN DER LIEFERUNG
    Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so hat der Lieferant nach seiner Wahl unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Abnehmers Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Die Feststellung solcher Mängel muss dem Lieferanten unverzüglich – bei erkennbaren Mängeln innerhalb von 8 Tagen nach Entgegennahme, bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit – schriftlich mitgeteilt werden. Die Verjährungsfrist für Sachmängel beträgt bei neu hergestellten Sachen ein Jahr, wenn es sich bei dem Käufer nicht um einen Verbraucher im Sinne von §13 BGB handelt. Ansonsten gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von zwei Jahren. Bei gebrauchten Waren beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr, wenn es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher handelt. Wenn es sich bei dem Käufer nicht um einen Verbraucher handelt, erfolgt der Verkauf von gebrauchten Sachen unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung.
  6. ERFÜLLUNGSORT IST DER ORT DES GESCHÄFTSSITZES DES VERKÄUFERS
    Sofern es sich bei dem Käufer um einen Kaufmann im Sinne des HGB, eine Person des öffentlichen Rechts oder um öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand der Ort des Geschäftssitzes des Verkäufers.
  7. ELEKTRO- UND ELEKTONIKTEILE
    Elektro- und Elektronikteile sind vom Umtausch ausgeschlossen.
  8. WARENRÜCKNAHME/WIEDEREINLAGERUNGSGEBÜHR
    -Soweit wir freiwillig vom Besteller/Käufer Ware zurücknehmen, gilt folgendes: Warenrückgabe nur innerhalb 8 Tagen mit Vorlage Kassenbeleg oder Lieferschein. Rücknahmefähig ist nur Ware und Verpackung in ordnungsgemäßem, verkaufsfähigem Zustand, bei der es sich nicht um Sonderanfertigungen bzw. – Bestellungen handelt. Gegen Rückgabe der Ware erhält der Besteller eine Gutschrift in Höhe des Warenwerts, abzüglich einer Wiedereinlagerungsgebühr, die nicht in bar ausbezahlt wird, sondern nur bei künftigen Einkäufen bzw. Aufträgen verrechnet wird.

    -Die Wiedereinlagerungsgebühr beträgt pro Artikel mindestens 15% des Wertes der zurückgenommenen Ware.
  9. EINBAU DURCH QUALIFIZIERTES FACHPERSONAL
    Der Besteller ist verpflichtet, den Einbau der erworbenen Artikel durch qualifiziertes Fachpersonal vornehmen zu lassen.